Urteil: Hotels müssen Assistenzhunde zulassen
Für viele Menschen mit Assistenzhund ist es ein starkes Zeichen: Ein Hotel in Österreich durfte eine Frau wegen ihres tierischen Helfers nicht ausschließen – das hat ein Gericht jetzt klargestellt.


Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Klarheit: Hotels dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht den Aufenthalt verwehren. Ausgangspunkt war der Fall einer Frau, die einen Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel machen wollte – doch ihre Buchung wurde abgelehnt, weil sie auf die Begleitung eines Assistenzhundes angewiesen ist.
Mit Assistenzhund ins Hotel
Für die Betroffene war die Ablehnung nicht nur ärgerlich, sondern zutiefst verletzend. Sie empfand das Verhalten des Hotels als entwürdigend und beschloss, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Mit Unterstützung des Klagsverbands – einem Zusammenschluss mehrerer NGOs, die sich für die Rechte von Diskriminierungsopfern einsetzen – brachte sie den Fall vor Gericht. Das Ergebnis: Die Klägerin bekam recht.
Das Gericht erkannte einen klaren Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und sprach der Frau 800 Euro Schadenersatz zu. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Keine Gleichsetzung mit Haustieren
Ein zentrales Argument des Gerichts: Assistenzhunde erfüllen eine wesentliche Funktion im Alltag von Menschen mit Behinderungen und sind daher nicht mit Haustieren gleichzusetzen. Die Juristin Lisa Schrammel vom Klagsverband betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal sei. Der Hund der Klägerin hilft ihr unter anderem beim Öffnen von Türen und beim Aufheben von Gegenständen – er kompensiert somit Mobilitätseinschränkungen.
Durch die Weigerung des Hotels, die Frau samt Hund in den Restaurant-, Therapie- und Wellnessbereich zu lassen, sei laut Gericht eine klare Diskriminierung erfolgt.
Das Urteil gilt als wegweisend – nicht nur für Betroffene, sondern auch für die Hotellerie, die in Zukunft sensibler mit solchen Situationen umgehen muss.